Wichtige Hinweise:
Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Pro Haushalt kann nur ein Fahrzeug gefördert werden.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, deren Beauftragung / Kauf vor Antragstellung auf Förderung noch nicht länger als einen Monat her ist. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.
Beim vorliegenden Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Langenau. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel. Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Antragsteller verpflichtet, die Fördergelder umgehend zurückzuzahlen. Das geplante Vorhaben kann nur einmal aus Mitteln der Stadt Langenau gefördert werden. Eine weitere Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Ich bitte um Auszahlung des Zuschusses auf folgendes Konto:
Hiermit beantrage ich die oben genannte Förderung als Privatperson mit Hauptwohnsitz in Langenau.
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Die Inhalte des „Förderprogramms für die Anschaffung von Lastenrädern“ (PDF) habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit den dortigen Verpflichtungen einverstanden.