Bauwasseranschluss

Antrag auf Erstellung eines Bauwasseranschlusses

Hiermit beantrage ich die Erstellung eines Bauwasseranschlusses für das nachfolgend genannte Bauvorhaben.

Zähler*
Wenn "ohne Zähler" ausgewählt, dann bitte die folgenden 2 Fragen beantworten.
Bei Fertigbau ohne Keller ist zwingend ein Zähler zur Abrechnung von Bauwasser erforderlich.
 
Angabe in Kubikmeter
Angabe in Kubikmeter
 
 

Angaben zum Baugrundstück

 

Angaben zur Bauherrin / zum Bauherrn

 

Abweichende Rechnungsanschrift

Soll die Rechnung an eine abweichende Rechnungsanschrift (beispielsweise Firma / Architekt) zugesandt werden?
 

*) Pflichtfeld

 

Bedingungen

Bis zur Fertigstellung des endgültigen Hausanschlusses wird ein Bauwasserzähler installiert. Sobald die Möglichkeit der Installation des endgültigen Anschlusses im dafür vorgesehenen Raum besteht, ist die Wasserversorgung (Telefon: 0174 8103055) zu verständigen.

Für die Herstellung des Bauwassers und für den Wasserbezug gelten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung (PDF) der Stadt Langenau.

Während der Bauzeit hat die Bauherrin oder der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Bauwasserzähler nicht beschädigt wird und die Funktion gewährleistet ist. Die Kosten einer Beschädigung des Wasserzählers sowie die Folgekosten sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer beziehungsweise von der Bauherrin oder dem  Bauherren zu tragen. Die Tiefbauarbeiten sind bauseits zu erstellen.

 

Bitte belassen Sie dieses Feld unverändert.
 
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