Antrag auf Erstellung eines Bauwasseranschlusses
Hiermit beantrage ich die Erstellung eines Bauwasseranschlusses für das nachfolgend genannte Bauvorhaben.
Bedingungen
Bis zur Fertigstellung des endgültigen Hausanschlusses wird ein Bauwasserzähler installiert. Sobald die Möglichkeit der Installation des endgültigen Anschlusses im dafür vorgesehenen Raum besteht, ist die Wasserversorgung (Telefon: 0174 8103055) zu verständigen.
Für die Herstellung des Bauwassers und für den Wasserbezug gelten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung (PDF) der Stadt Langenau.
Während der Bauzeit hat die Bauherrin oder der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Bauwasserzähler nicht beschädigt wird und die Funktion gewährleistet ist. Die Kosten einer Beschädigung des Wasserzählers sowie die Folgekosten sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer beziehungsweise von der Bauherrin oder dem Bauherren zu tragen. Die Tiefbauarbeiten sind bauseits zu erstellen.