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​​​​​​​Aktueller Stand der Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügungen sollen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher vor Störungen schützen

Die Entwicklungen im Umfeld der Martinskirche bleiben im Fokus der Stadt Langenau. Aus rechtlichen Gründen kann sie vorerst aber keine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Gottesdienste erlassen. Es bleibt aber Ziel der Stadt, die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit zu gewährleisten. Deshalb wird sie die Entwicklung im Umfeld der Martinskirche laufend neu bewerten und entsprechend agieren. Seit Herbst 2023 ist es im Umfeld der Martinskirche wiederholt zu Störungen nach Gottesdiensten und anderen religiösen Feiern gekommen. Einzelpersonen und Kleingruppen hatten unangemeldete Mahnwachen und Plakataktionen mit provozierenden Inhalten durchgeführt. Es kam zu verbalen und später auch körperlichen Auseinandersetzungen, teils antisemitischen Äußerungen und zum wiederholten Filmen von Gottesdienstbesuchern. Die Polizei bewertete die Lage damals als deutlich verschärft und unterstützte präventive Maßnahmen. Frühere Schritte wie Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder Gespräche mit den Beteiligten hatten nicht zu einer nachhaltigen Beruhigung geführt.

Um Gottesdienste zu schützen und weitere Eskalationen zu verhindern, hatten Stadt und Verwaltungsverband rechtlich geprüfte, zeitlich befristete Allgemeinverfügungen erlassen. Diese sind im Januar ausgelaufen, rechtlich belastbare Gründe für eine neue Verfügung liegen derzeit nicht vor.

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