Freibad Langenau
Wörthstraße
16
89129 Langenau
Telefon: 07345 - 21 117
Infotelefon: 07345 - 23 83 75, Fax: 07345 - 23 83 7
Fax: 07345 - 96 22 265 (Verwaltung)
eMail: info@langenau.de (Verwaltung)

Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten: Mitte Mai (2011: 14.05.) bis Mitte September
Saisonbeginn und -ende werden in der Heimat-Rundschau bekannt gegeben.
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (Frühschwimmer) 6.00 - 20.00 Uhr
Freitag Samstag, Sonntag, Montag 9.00 - 20.00 Uhr
Bei schlechtem Wetter
von 9.00 bis 12.00 Uhr immer geöffnet,
am Nachmittag bitte telefonisch
abfragen.
Das
Freibad ist mit einer Wasserrutsche, einem Kleinkinderbereich, einem
Feld für Beach-Volleyball, einer Spielwiese sowie einem
Spielbereich mit Schach, Tischtennis, und Tischkicker ausgestattet.Der
Kiosk mit großer
Sonnenterrasse lädt zum Verweilen ein. Jeden Sommer findet ein Freibadfest
statt.
Langenau verfügt über
eine Sauna im Hallenbad, die
auch während des Sommers mittwochs gemischt, donnerstags für
Herren und freitags für Damen geöffnet ist.
| Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre / ermäßigt¹) | 1,80 € |
|---|---|
| Erwachsene | 3,20 € |
| Familien | 7,50 € |
| Abendkarte ab 17.30 Uhr (Mo.-Fr.) | 2,30 € |
| Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre / ermäßigt¹) | 13,00 € |
|---|---|
| Erwachsene | 26,50 € |
| Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre / ermäßigt¹) | 22,00 € |
|---|---|
| Erwachsene | 44,00 € |
| Familien | 78,00 € |
| Familie ermäßigt ² | 47,00 € |
| Verbundkarte (für Frei- und Hallenbad)² | |
| Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre / ermäßigt¹) | 52,00 € |
| Erwachsene | 103,00 € |
| Familien | 173,00 € |
| Ermäßigt | 137,00 € |
Antrag auf Ausstellung einer Dauerkarte
¹ Ermäßigungen
bzw. Jugendtarife erhalten derzeit Schüler*,
Lehrlinge*, Studenten*, Schwerbehinderte (mindestens 50 %), Teilnehmer
am Bundesfreiwilligendienst sowie am Freiwilligen Sozialen Jahr*,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Alleinerziehende (mit Nachweis
Landesfamilienpass) erhalten ebenfalls Ermäßigung bzw. Jugendtarif.
² In die Familiendauerkarte sind minderjährige Kinder eingeschlossen (Volljährige sofern eine der Voraussetzungen mit * nachgewiesen wird).
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