BENUTZUNGS- und GEBÜHRENORDNUNG
Allgemeines:
Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gängigen Fassung erhoben.
Benutzerkreis:
Jeder ist im Rahmen der Büchereiordnung berechtigt, Medien zu entleihen und die Einrichtung der StadtBücherei zu benutzen.
Für die Benutzung einzelner Einrichtungen und die Ausleihe kann die Leitung der StadtBücherei besondere Bestimmungen treffen.
Aufenthalt in den Büchereiräumen:
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Nutzung beeinträchtigt werden. Benutzer, die dagegen verstoßen oder den Anweisungen des Büchereipersonals nicht Folge leisten, können von dem Besuch der StadtBücherei ausgeschlossen werden.
Während des Aufenthalts in den Räumen der StadtBücherei sind Mappen und Taschen in den Taschenschränken zu deponieren.
Essen und trinken sind in den Büchereiräumen nicht gestattet.
Tiere dürfen nicht in die StadtBücherei mitgenommen werden.
Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Gegenständen der Benutzer wird keine Haftung übernommen.
Anmeldung:
Jeder Benutzer hat sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis und ähnliches) anzumelden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr muss bei der Anmeldung das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegen.
Unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden die Angaben elektronisch gespeichert.
Der Benutzer erhält kostenlos einen Leseausweis, der beim Entleihen und Zurückgeben der Medien vorzulegen ist. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der StadtBücherei.
Mit seiner Unterschrift auf dem Ausweis erkennt jeder Benutzer die Benutzungsordnung der StadtBücherei an.
Der Verlust des Ausweises oder Veränderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
Bei verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Leseausweisen wird für den Ersatzausweis eine Gebühr erhoben.
Für Schäden, die durch Missbrauch des Büchereiausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
Ausleihe:
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen für Bücher, Spiele und CD-ROMs, für Zeitschriften, CDs und DVDs, und andere audiovisuelle oder saisonale Medien 8 Tage.
Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag bis zu vier Mal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen.
Bücher aus dem Nachschlagebestand können nicht entliehen werden.
Bei Zeitschriften ist jeweils die neueste Nummer von der Ausleihe ausgeschlossen. Tages- und Wochenzeitungen werden nicht verliehen oder archiviert.
Es ist unzulässig, Medien an Dritte weiterzugeben.
Ein ausgeliehenes Medium kann vorbestellt werden. Sobald es bereitsteht, wird der Benutzer benachrichtigt und kann das Medium innerhalb von 10 Tagen abholen. Für die Bearbeitung der Vorbestellung fallen Kosten an.
Für wissenschaftliche Arbeiten können Bücher, die nicht in der StadtBücherei vorhanden sind, durch den auswärtigen Leihverkehr beschafft werden. Auch das ist kostenpflichtig.
Behandlung von Medien:
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung zu bewahren.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von entliehenen CDs, CD-ROMs oder anderen Medien entstehen.
Verlust:
Bei Verlust oder Beschädigung eines entliehenen Mediums ist der Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Versäumnis-Gebühr:
Das Entleihen der Medien aus dem Bestand der StadtBücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfristen kostenlos.
Für Medien, die erst nach Ablauf der jeweiligen Leihfrist zurückgegeben werden, sind Versäumnisgebühren zu zahlen, deren Höhe die Gebührenordnung regelt.
Mahngebühren:
Benutzer von nicht pünktlich abgegebenen Medien bekommen nach jeder Woche ein Mahnschreiben. Die Gebühr für diese Mahnung ist zusätzlich der Versäumnisgebühr zu zahlen.
Nach erfolgloser 4. Mahnung werden die Medien mit dem Wiederbeschaffungswert und den Gebühren für die überzogene Leihfrist in Rechnung gestellt.
Kopiergerät:
Die StadtBücherei verfügt über einen Kopierer, der jedem Benutzer zur Verfügung steht.
Internet-Nutzung:
Der öffentliche Internet-Zugang kann von Personen ab 10 Jahren genutzt werden, es werden geringe Gebühren verlangt.
Vor der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes müssen sich die Nutzer an der Ausleihtheke anmelden und ihren Leseausweis oder einen Lichtbildausweis hinterlegen.
Die StadtBücherei ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, welche über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden.
Aus Gründen des Jugendschutzes ist eine Filter-Software installiert.
Die Benutzer verpflichten sich, keine Seiten mit jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Inhalten aufzurufen.
Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration sind nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die StadtBücherei Schadensersatzansprüche vor.
Mit der Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes werden diese Nutzungsbedingungen anerkannt.
Veranstaltungen in den Räumen der Bücherei:
Veranstaltungen in den Räumen der Bücherei sind mit dem Bücherei-Personal direkt abzusprechen.
Aufsicht und jede Haftung liegt während der Veranstaltung beim Veranstalter selbst.>
Nach Beendigung der Veranstaltung ist der ursprünglich Zustand wieder herzustellen.
Inkrafttreten:
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.07.2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1.3.1994 außer Kraft.
Gebührenordnung:
| Ausstellung eines Ersatzausweises | 2,50 € |
| Vorbestellung je Medium | 1,00 € |
| Fernleihe je Medium | 1,50 € |
| Kosten bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums | Wiederbeschaffungswert |
| Bearbeitungsgebühr für den Medien-Ersatz | 2,00 € |
| Kopie oder Ausdruck s/w DIN A 4 je Seite | 0,30 € |
| Kopie oder Ausdruck &nbs p; s/w DIN A 3 je Seite | 0,60 € |
| Internet-Nutzung je 10 Minuten | 0,20 € |
| ersäumnisgebühr je angefangene Woche und Medium bei Buch, Zeitschrift, Spiel |
0,50 € |
| Versäumnisgebühr je angefangene Woche und Medium bei CD, CD-ROM, DVD, anderen audiovisuellen Medien |
1,50 € |
| Mahngebühr je Benachrichtigung | 1,00 € |
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