BENUTZUNGSORDNUNG
Allgemeines:
Die Stadtbücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
Benutzerkreis:
Jedermann ist im Rahmen der Büchereiordnung berechtigt, Medien zu entleihen und die Einrichtung der Stadtbücherei zu benutzen.
Für die Benutzung einzelner Einrichtungen und die Ausleihe kann die Leitung der Stadtbücherei besondere Bestimmungen treffen.
Anmeldung:
Jeder Benutzer hat sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis und ähnliches) anzumelden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr muss bei der Anmeldung das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegen.
Der Benutzer erhält kostenlos einen Leseausweis, der beim Entleihen und Zurückgeben der Medien vorzulegen ist. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Verlust ist unverzüglich mitzuteilen. Für den Ersatz eines verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Leseausweises wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
Ausleihe:
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen für Bücher. Für Zeitschriften, Kassetten, Spiele, CD, CD-ROM, Videos und DVD 8 Tage, wobei die Büchereileitung im Einzelfall die Leihfrist verkürzen kann.
Auf Antrag kann die Leihfrist auch verlängert werden. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen.
Bücher aus dem Nachschlagebestand werden nicht ausgeliehen.
Bei Zeitschriften ist jeweils die neueste Nummer von der Ausleihe ausgeschlossen.
Es ist unzulässig, Medien an Dritte weiterzugeben.
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Für die Benachrichtigung sind die Portokosten zu ersetzen.
Für wissenschaftliche Arbeiten können Bücher, die nicht in der Stadtbücherei vorhanden sind durch den auswärtigen Leihverkehr beschaffen werden. Es fallen pro Buch Kosten in Höhe von 1,50 € an.
Aufenthalt in den Büchereiräumen:
Während des Aufenthalts in den Räumen der Stadtbücherei sind Mappen und Taschen in den Taschenschränken zu deponieren.
Die Ablage von Garderobe auf Tischen und Stühlen ist nicht gestattet.
Rauchen und Essen in den Büchereiräumen ist nicht gestattet.
Tiere dürfen nicht mit in die Büchereiräume genommen werden.
Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Behandlung von Medien:
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung zu bewahren. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
Versäumnisentgeld:
Das Entleihen der Medien aus Bestand der Stadtbücherei ist innerhalb der angegebenen Leihfrist kostenlos.
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, sind folgende Versäumnisgebühren zu zahlen:
- Pro Buch, Zeitschrift, Kassette, Spiel 0,25 € je angefangene Woche.
- Pro Video, DVD, CD-ROM, CD 1,50 € je angefangene Woche.
Mahngebühren:
Die Mahngebühr beträgt je Mahnung 1,00 € zuzüglich der Gebühren für die überzogene Leihfrist.
Nach erfolgloser Mahnung werden die Medien mit dem Wiederbeschaffungswert und den Gebühren für die überzogene Leihfrist in Rechnung gestellt.
Kopiergerät:
Die Stadtbücherei verfügt über ein modernes Kopiergerät, das jedem Benutzer zur Anfertigung von Fotokopien aus dem Büchereibestand zur Verfügung steht. Die Gebühr beträgt pro Kopie 0,10 € DIN A4, 0,20 € DIN A3.
Veranstaltungen in den Räumen der Bücherei:
Für die Benutzung der Büchereiräume bei Veranstaltungen wird ein privatrechtliches Entgeld von 25,00 € je Veranstaltung erhoben. Eine eventuell fällig werdende Mehrwertsteuer ist in dem Betrag nicht enthalten.
Anträge auf Überlassung der Räume sind bei der Stadtverwaltung zu stellen. Die Benutzungsordnung des Pfleghofsaales gilt dann entsprechend.
Inkrafttreten:
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Langenau vom 29.01.1988 außer Kraft.
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