Anmeldung in den Kindergärten
Im Frühjahr werden die Kinder für
das nächste Kindergartenjahr
(September bis August) angemeldet. Falls Sie diesen Termin versäumt
haben, oder Sie erst zugezogen sind, wenden Sie sich bitte an eine der
Kindergartenleiterinnen. Damit alle Kinder einen
Platz im Kindergarten erhalten, muss die Zuteilung unabhängig davon
erfolgen, in welchem Kindergarten die Anmeldung abgegeben wird.
Vor der Aufnahme muss jedes Kind ärztlich untersucht sein. Diese ärztliche Bescheinigung ist vor dem 1. Kindergartenbesuch im Kindergarten abzugeben. Zur Anmeldung sollten Sie das Impfbuch des Kindes mitbringen.
» Auszug
aus den Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für
Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung
» Ordnung
der Tageseinrichtungen für Kinder
» Neue
Richtlinien für den Elternbeirat
Folgende Formulare stellen wir Ihnen als PDF-Datei zum Download und Ausdrucken zur Verfügung: Um die Formulare anzeigen zu können, benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader.
» Hier können Sie den Acrobat Reader kostenlos downloaden.
Aufnahmevertrag mit dem Kindergarten
Aufnahmevertrag für Regelbetreuung
Aufnahmevertrag für Ganztagsbetreuung
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