Merkblatt zur Müllabfuhr
Allen Bürgern der Stadt Langenau wollen wir mit diesem Merkblatt die wichtigsten Informationen zum Thema Müllabfuhr geben.
Abwicklung:
Die Müllabfuhr wird wöchentlich durchgeführt. Im Bezirk 1 der Stadt Langenau wird die Abfuhr am Dienstag durchgeführt. Im Bezirk 2 der Stadt Langenau und im Stadtteil Göttingen erfolgt die Abfuhr am Mittwoch. In den Stadtteilen Albeck und Hörvelsingen erfolgt die Abfuhr am Montag. Die Einteilung der Bezirke zeigt der Stadtplan unten.
Der Mülleimer muß bis 5.30 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt sein.
Da die Firma Hörger die Seitenladertechnik durchführt bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- zwischen Straße und Tonne dürfen sich keine Hindernisse (Bäume, Pfosten, Autos) befinden
- stellen Sie keine Autos vor bereitgestellte Mülleimer
- die Tonnen werden nur von einer Straßenseite her aufgenommen
- die Tonne sollte nicht seitlich oder mit dem Griff zur Fahrbahn stehen
- die Tonne sollte sich nahe genug am Fahrbahnrand befinden, damit der Greifarm sie erfassen kann
Behältereigenschaften:
Beim Kauf eines Mülleimers ist zu beachten, dass der Behälter für Chipbestückung geeignet sein muss, und außerdem gemäß den Vorschriften der Europäischen Union mit Rädern ausgestattet ist.
Zustandekommen der Gebühren:
Je nach Behältergrösse wird eine Gebühr pro Entleerung und eine jährliche Grundgebühr berechnet. Die Gebühren werden halbjährlich über einen Bescheid abgerechnet. Pro Kalenderhalbjahr werden mindestens 6 Entleerungen berechnet; dies sollten Sie bei Ihrer Wahl der Behältergröße berücksichtigen, damit Sie pro Halbjahr auf mindestens 6 Entleerungen kommen. Die Berechnung der Entleerungen erfolgt über ein elektronisches Erfassungs-System. Durch einen Chip, der an dem Mülleimer angebracht ist, wird jede Entleerung registriert.
Anmeldung Restmüllbehälter, Müllgemeinschaft, Müll-in-Nebenkosten:
Entsprechend dem Anschluss- und Benutzungszwang muss jeder Bürger an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein. Die Abfallsatzung der Stadt bietet die Möglichkeit mit anderen Bewohnern des Hauses einen gemeinsamen Mülleimer zu benutzen. Die erforderlichen Angaben zur Teilnahme an der öffentlichen Müllabfuhr sind durch die entsprechenden Formulare (Meldung zur Restmüllabfuhr, Erklärung zur Müllabfuhr) anzumelden.
Neue Mülleimer erhalten Sie im örtlichen Handel (z. B. Baumarkt) oder direkt bei dem Müllentsorgungsunternehmen der Stadt, der Firma Hörger in Sontheim, zum Preis von z. Zt.
44,00 € / 40-Liter, 32,00 € / 60/80/120 Liter und 42,00 € / 240-Liter pro Behälter zzgl. MwSt.
Sollten Sie bereits einen geeigneten Mülleimer besitzen, kann der Mülleimer mit einem elektronischen Chip ausgerüstet werden.
Grundsätzlich werden nur Eimer entleert, die mit einem Chip ausgerüstet sind.
Behältergrößenwechsel / Umzug, Wegzug:
Sämtliche Änderungen (z. Bsp. Namensänderung, Umzug, Wegzug,
Behältergröße) sind sofort schriftlich über entsprechenden
Formulare (Meldung
zur Restmüllabfuhr, Erklärung
zur Müllabfuhr) dem
Steueramt mitzuteilen.
Beim Behältergrößenwechsel wird eine Verwaltungsgebühr von z. Zt. 15,00 € erhoben, die bei der nächsten Gebührenabrechnung berechnet wird.
Bei einem Wegzug muss der elektronische Chip vorher entfernt werden.
Der bisherige Behältereigentümer haftet für nicht zuordenbare
Leerungen. Im Falle eines Wegzugs erhalten Sie eine Abrechnung bis zum Tag
Ihres Wegzugs.
Aktuelle Abfallgebühren:
Behältergröße Gebühr pro Entleerung jährliche Grundgebühr
40-l 2,15 € 32,04 €
60-l 3,25 € 36,84 €
80-l 4,30 € 41,76 €
120-l 6,50 € 51,36 €
240-l 13,00 € 80,28 €
Entsorgung von Wertstoffen:
Recyclinghof:
In den Lindeschen - Bauhof
Öffnungszeiten: Mi. 10 - 17 Uhr, Fr. 13 - 17 Uhr und Sa. 9 - 13 Uhr
Kompostieranlage:
In den Lindeschen
Öffnungszeiten: Mo., Mi., und Fr. 13 - 17 Uhr, Sa. 8 - 12 Uhr (März - November)
Informationen über die Entsorgung von Wertstoffen und verschiedenen Abfallarten können Sie dem „Müll-Ratgeber“ entnehmen.
Übervolle Eimer werden nicht geleert:
Restmüll ist aus technischen und hygienischen Gründen in geschlossenen Behältern zur Abfuhr bereitzustellen. Aber auch aus Gründen der Gebührengerechtigkeit kann die Stadtverwaltung übervolle Behälter nicht dulden. Das Abfuhrunternehmen ist angewiesen, solche Tonnen nicht zu entleeren.
Der Landkreis berechnet der Stadt Langenau das tatsächliche Müllaufkommen nach Gewicht. Das bedeutet, das die überquellende Müllmenge von anderen Benutzern mitbezahlt wird.
Besitzer die übervolle Mülleimer zur Abfuhr bereitstellen, werden mit einem gelben Aufkleber verwarnt und darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall der Mülleimer nicht entleert wird. Beim Herausstellen eines übervollen Mülleimers trotz Verwarnung erfolgt keine Entleerung. Der Mülleimerbesitzer wird hierauf mit einem roten Aufkleber hingewiesen.
In dringenden Fällen kann der Bürger den Inhalt von übervollen Mülleimern bei der Umladestation Ochsenhölzle gegen eine Mindestgebühr von z. Zt. 13,50 € (die bis 40 kg gilt) selbst entsorgen.
Gefahr von festgepressten, verkanteten u. festgefrorenen Müll:
Der Abfall ist grundsätzlich von den Eimerbesitzern so bereitzustellen, dass eine problemlose Entleerung möglich ist. Dies bedeutet u. a., dass der Müll in Mülltüten zu entsorgen und lose in den Behälter gegeben werden muss. Bei frostigen Temperaturen besteht zusätzlich die Gefahr, dass der zur Abfuhr bereitgestellte Müll in den Abfallbehälter gefriert und nicht geleert werden kann. Wir empfehlen deshalb den Müll in Plastiktüten in den Mülleimer zu stellen um so ein Festfrieren des Mülls an den Eimer zu verhindern. Eine weitere Maßnahme wäre, das Festfrieren mit Streusalz zu verhindern. Für eine Teilleerung durch nicht ordnungsgemäße Befüllung, wie z. B. zu stark gepresstem, verkantetem oder festgefrorenen Müll, ist der Bürger selbst verantwortlich. Sollte ein Mülleimer deswegen nicht oder nur teilweise entleert werden können, erfolgt eine Entleerung des Abfalls erst zum nächsten Abfuhrtermin. Die Chipregistrierung erfolgt auch beim Leerungsversuch bzw. bei der teilweisen Leerung.
Verschmutzte Mülleimer:
Bei der Stadtverwaltung gibt es immer wieder Beschwerden über verschmutzte Mülleimer nach Durchführung der Müllabfuhr. Speziell bei Müll, der lose im Mülleimer verstaut wird, kann es beim Entleerungsvorgang zu einer Staub- und Schmutzentwicklung kommen. Dadurch werden nachfolgende Mülleimer bei der Entleerung verschmutzt. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Müll in Plastiktüten abzupacken, damit nachfolgende Mülleimer bei deren Entleerung nicht beeinträchtigt werden.
Bei weiteren Fragen:
Entsorgung von Wertstoffen:
Martin Hofstätter, Leiter Steueramt, Marktplatz 5, EG
Tel. 9622-270, Fax 9622-285
Hausmüllabfuhr (Zuzug, Umzug, Wegzug, Änderung):
Susanne Kaltenecker, Marktplatz 5, EG
Tel. 07345 / 96 22 267, Fax 07345 / 96 22 285
Nicole Hagmann, Marktplatz 5, 1. OG
Tel. 07345 / 96 22 271, Fax 07345 / 96 22 265
Firma Hörger, Sontheim :
Frau Mader
Tel. 07325 / 96 06 35, Fax 07325 / 96 06 10
Informationen über die Entsorgung von Wertstoffen und verschiedenen Abfallarten können Sie dem "Müll-Ratgeber" entnehmen.

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