Erläuterung zur Bildung einer Müllgemeinschaft
Eine Müllgemeinschaft ist nur
für mehrere Haushalte möglich, wenn deren Wohnungen sich auf demselben
Grundstück oder auf angrenzenden Grundstücken oder in deren unmittelbaren
Nähe befinden.
Es muss mindestens eine Restmülltonne beschafft, unterhalten und benützt werden. Die Benützer müssen sich untereinander einigen und uns mitteilen, wer den Gebührenbescheid empfangen und die Gebühr an die Stadtverwaltung entrichten soll. Der gemeldete Benützer, der den Gebührenbescheid erhält, ist der Gebührenschuldner gegenüber der Stadtverwaltung. Die Aufteilung der Gebühr erfolgt ausschließlich privat innerhalb der Müllgemeinschaft.
Den Antrag auf Bildung einer Müllgemeinschaft finden Sie hier
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