Ausfüllhilfe zum Formular „Änderungsmeldung zur Restmüllabfuhr“
1. Fall–
Neuanmeldung mit Behälterbestellung und -ausrüstung
Diese Änderung ist vorzunehmen, wenn noch kein Eimer vorhanden ist und dieser bestellt und mit einem Chip ausgerüstet werden muss.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Neu“ Nachname, Vorname, Straße und Ort des Gebührenschuldners anzugeben. Wird der Behälter nicht am Standort des Gebührenschuldners benutzt, so ist der abweichende Eimerstandort anzugeben. Die gewünschte Behältergröße für die Bestellung und die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, sind noch anzugeben. Falls Sie die Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
2. Fall - Neuanmeldung und Behälterausrüstung
Diese Änderung ist vorzunehmen, wenn bereits ein Eimer vorhanden ist und nur noch ein Chip montiert werden muss.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Neu“ Nachname, Vorname, Straße und Ort des Gebührenschuldners anzugeben. Wird der Behälter nicht am Standort des Gebührenschuldners benutzt, so ist der abweichende Eimerstandort anzugeben. Die Behältergröße des vorhandenen Eimers und die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, sind noch anzugeben. Falls Sie die Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
3. Fall - Neuanmeldung
Diese Änderung ist vorzunehmen, wenn bereits ein Eimer vorhanden ist und dieser schon mit einem Chip ausgerüstet ist. Ein bereits ausgerüsteter Eimer hat seitlich einen weißen Aufkleber auf dem die Behälternummer steht. Diesen Behälter könnten Sie von seinem Vorgänger übernommen haben.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Neu“ Nachname, Vorname, Straße und Ort des Gebührenschuldners anzugeben. Wird der Behälter nicht am Standort des Gebührenschuldners benutzt, so ist der abweichende Eimerstandort anzugeben. Die Behältergröße des vorhandenen Eimers, die aufgedruckte Behälternummer und die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, sind anzugeben. Falls Sie die Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
4. Fall - gebührenpflichtige Behälteränderung (evtl. mit Behälterbestellung)
Unter einer gebührenpflichtigen Behälteränderung versteht man den Wechsel zu einer anderen Behältergröße.
Ist bereits die gewünschte Eimergröße vorhanden, muss nur noch der Chip ummontiert werden; ansonsten muss ein Eimer beschaft werden. In diesem Fall muss im Formular zusätzlich das Feld "Behälterbestellung“angekreuzt werden. Für das Ummontieren des Chip wird von der Stadtverwaltung eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben und beim nächsten Gebührenbescheid abgerechnet.
Der urspüngliche Eimer darf behalten werden, da dieser Eigentum ist. Er kann aber auch der Firma Hörger mitgegeben werden. Eine Vergütung für den alten Eimer wird von der Firma Hörger nicht mehr gewährt. Die Rechnung für den neuen Eimer wird Ihnen direkt von der Firma Hörger zugesandt
Die Ummontage des Chip wird von der Firma Hörger vor Ort vorgenommen. Deshalb sollte Ihr Behälter auch zugänglich stehen, da eine vorab telefonische Anmeldung nicht erfolgt.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Alt“ Nachname, Vorname, Straße und Ort, alte Behältergröße des Gebührenschuldners anzugeben. In der Spalte „Neu“ die neue Behältergröße. Sollte der Eimerstandort gegenüber dem des Gebührenschuldners abweichen, muss dieser ebenfalls mit angegeben werden. Darüber hinaus die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Falls Sie die zukünftige Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
5. Fall - Ummeldung
Eine Ummeldung ist nur dann vorzunehmen, wenn der Gebührenpflichtige innerhalb von Langenau bzw. zu den Ortsteilen umzieht.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Alt“ Nachname, Vorname, Straße und Ort des Gebührenschuldners anzugeben. In der Spalte „Neu“ sind die neue Straße und der Ort anzugeben. Sollte der Eimerstandort gegenüber dem des Gebührenschuldners abweichen, muss dieser ebenfalls mit angegeben werden. Darüber hinaus die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Falls Sie die zukünftige Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
6. Fall - Abmeldung
Eine Abmeldung wird vorgenommen wenn der Behälter nicht mehr benötigt wird (Bildung einer Müllgemeinschaft, Wegzug von Langenau, sonstiges).
Bei einer Müllgemeinschaft ist der Antrag zur Bildung einer Müllgemeinschaft abzugeben.
Der Behälter kann endabgerechnet werden, d. h. die Leerungen nach der letzten halbjährlichen Abrechnung können sofort dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt werden.
Der Behälter kann bei einm Wegzug mitgenommen werden, sofern er Eigentum ist, ansonsten muss der Behälter unzugänglich aufbewahrt werden, damit dieser nicht widerechtlich von Anderen benutzt werden kann.
Dabei muss das Datum, zu dem die Änderung eintreten soll angegeben werden. Außerdem sind in Spalte „Alt“ Nachname, Vorname, Straße und Ort des Gebührenschuldners anzugeben. Sollte der Eimerstandort gegenüber dem des Gebührenschuldners abweichen, muss dieser ebenfalls mit angegeben werden. Darüber hinaus sind Behältergröße und –nummer mit anzugeben. In der Spalte „Neu“ sind die neue Straße und der neue Ort anzugeben. Darüber hinaus die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Falls Sie die Abbuchung der Gebühren wünschen, können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus, unterschreiben es und geben es im Bürgerbüro, den Ortsverwaltungen oder im Steueramt ab.
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