Das Amtshaus
Das stattliche ehemalige reichsstädtische ulmische, heute „Steigerhaus“ genannte Amtshaus, Sitz des Oberamtmannes, nimmt unter den historischen Gebäuden Langenaus einen herausragenden Platz ein. Erbaut wurde es 1527. Seine Bedeutung unterstreicht auch der Einbau einer Badestube 1588, obwohl es in Langenau bereits drei öffentliche Badestuben gab. 1663 erhöhte man es um ein Zierfachwerkgeschoss.
Im Innern sind teilweise die Stuckdecken und die zu allen Stockwerken führende Treppe erhalten geblieben. Der Kaufmann Johann Martin Schwenck erwarb das Gebäude, das mit dem Ende der Reichsstadt Ulm seine Funktion eingebüßt hatte und heute allgemein als „Steigerhaus“ bekannt ist, und richtete darin ein Ladengeschäft ein, das bis heute Bestand hat.
Amtshaus 1818 J.E. Lindenmayer
Tusche aquareliert
Die Verwaltung des Landgebietes der Reichsstadt Ulm erfuhr seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts im Zuge der Herausbildung des frühneuzeitlichen Staates eine stetige Zentralisierung. Eine straffe Hierarchie – bestehend aus Rat, Herrschaftspflegamt, Oberamtmann, Anwalt und Gemeindegericht – stellte das Landgebiet unter eine strenge obrigkeitliche Aufsicht und ließ der Selbstverwaltung der Gemeinde trotz ihrer wichtigen Funktion wenig Spielraum.
Der frühmoderne Staat verstand sich als Polizei- und Ordnungsstaat, dessen Aufgaben in der Errichtung einer stabilen politischen und sozialen Ordnung zur Ehre Gottes und zum Nutzen aller lag. Nichts belegt dieses Streben eindrücklicher als die so genannte Landpolizei-Ordnung, die in nahezu alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens eingriff: Ehe und Familie, sittliches Verhalten, Eigentum und Boden, Handel, Gewerbe und Verkehr, Arbeits- und Berufswelt.

Hans Ulrich Krafft von Dellmensingen (1595-1660)
Öl auf Leinwand, 1637. Hans Ulrich Krafft von Dellmensingen wurde 1630 Oberamtmann in Langenau. Nach seiner Wahl zum Ratsherren 1635 trat im folgenden Jahr Karl Ludwig Besserer die Nachfolge an.
Innerhalb der reichsstädtischen Verwaltung nahm der Oberamtmann die mittlere Verwaltungsebene wahr. Er erhielt seine Weisungen vom Herrschaftspflegamt, das für das Landgebiet der Reichstadt zuständig war. Seine Entscheidungsbefugnis umfasste einfache Zivil- und Polizeisachen und die Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in erster Instanz. Seine Doppelfunktion als Beamter des Stadtregiments und als Vorsitzender des Gemeindegerichts machte ihn zum „Herren“ über Langenau – alle Fäden des Gemeindelebens liefen in seiner Person zusammen. Seit 1516 entstammten nachweislich alle Oberamtmänner Ulmer Patrizierfamilien an.
Dem Oberamtmann zur Seite stand der Anwalt der Gemeinde, der ebenfalls eine Doppelfunktion innehatte: Hilfsbeamter desselbigen und Vertrauensperson der Gemeinde, die die Interessen der Mitbürger gegenüber der Obrigkeit vertrat (was ihn gewiss in manchen Fällen in Schwierigkeiten brachte).
aus Schmidt, Uwe, "Langenau von den Anfängen bis heute - ein kleiner Führer durch die Geschichte der Stadt", 2003
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