Gebührenordnung für die Benutzung des Kaos Kellers in Langenau
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung des Kaos-Kellers erhebt die Stadt Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. Die Gebühren sind privatrechtliche Entgelte.
§ 2
Entstehung und Fälligkeit
Der Anspruch auf das Entgelt entsteht mit der Zusage der Stadt auf Benutzung und wird innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
§ 3
Schuldner
Schuldner der Benutzungsentgelte ist der Verein, der Veranstalter bzw. der Antrag-steller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4
Höhe der Benutzungsentgelte
1.) Grundmiete einschließlich Inventar und Stromverbrauch.
- Veranstaltungen: 60,00 €
- Geburtstagsfeiern im Rahmen von Veranstaltungen
bis 16 Jahre: 20,00 €
bis Vollendung 18. Lebensjahr: 40,00 € - Theke: 28,00 €
Die Grundmiete gilt für eine Veranstaltung bis zu 6 Stunden ab Öffnung. Als Veranstaltungsdauer gilt der Zeitraum zwischen Einlass und Schließung der benutzten Räume. Darüber hinaus wird für jede weitere Stunde 10 Prozent der Grundmiete berechnet.
Proben und Vorbereitungsarbeiten sind am Veranstaltungstag 6 Stunden vor Einlass frei. Proben und Vorbereitungsarbeiten sind nur möglich, wenn dies der übrige Betrieb gestattet.
Bei Veranstaltungen über mehrere aufeinander folgende Tage hinweg ermäßigen sich die Entgelte um 50 % für die Folgetage.
2.) Mietnebenkosten:
- Reinigungskosten 30 €
- Heizung (Oktober – März) 22 €
- Nicht darin enthalten sind außergewöhnlich anfallende
Reinigungskosten
(z. B. bei starker Verunreinigung der Räumlichkeiten). Diese werden gegebenenfalls von der Kaution abgezogen.
3.) Bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter, Gewerbetreibender und Privatpersonen (ausgenommen Geburtstagsfeiern) wird ein Zuschlag von 200 Prozent auf die Grundmiete erhoben.
4.) Je nach Veranstaltungsart und Risikogröße wird eine Kaution erhoben. Im Rahmen von Veranstaltungen sind in der Regel 150,00 € vorab zu bezahlen. Für die Nutzung der Sound- und Lichtanlage fällt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50 € an.
5.) Das Auf- und Abbauen der Stühle und Tische und der Bühne sowie das Reinigen des Saals und der Theke hat durch den Veranstalter zu erfolgen.
6.) Für Sachbeschädigungen aller Art muss der Stadt gleichwertiger Ersatz innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung der Beschädigung geleistet werden.
7.) Im Falle des Verlustes eines übergebenen Schlüssels haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. Der Verlust eines Schlüssels muss sofort bei der Stadt gemeldet werden. Pro Schlüsselaustausch werden 50,00 € in Rechnung gestellt.
§ 5
Gebühren bei Ausfall von Veranstaltungen
Die Grundgebühr wird in Höhe des halben Betrags, die Nebengebühren in Höhe der tatsächlich angefallenen Leistungen erhoben, wenn vom Veranstalter oder Antragsteller eine ihm verbindlich zugesagte Veranstaltung abgesagt wird. Dies gilt nicht, wenn der Gebührenschuldner den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadtverwaltung eingegangen ist.
§ 6
Ausnahmen
Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen Abweichungen von dieser Gebührenordnung zulassen.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt sofort in Kraft.
Langenau, 14.03.2008
Mangold
Bürgermeister
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