Steuern und Finanzen
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerhebesatz seit 2005 : 340 v. Hebesatz
Fälligkeit für die Vorauszahlungen: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Grundsteuer
Grundsteuer A seit 2005: 320 v. Hebesatz
Grundsteuer B seit
2005: 300 v. Hebesatz
Fälligkeit für je ein Viertel der Jahresschuld: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Erläuterungen zur Grundsteuer
- Eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer finden Sie hier
- Bezahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 01. Juli
- Haushaltssatzung
Hundesteuer
Die Hundesteuer für ein volles Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Stadtgebiet gehaltenen Hund.
Wird ein Hund nach dem 1. Januar 3 Monate alt oder wird ein 3 Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die etwa zuviel bezahlte Hundesteuer wird auf Antrag erstattet.
Ersthund: 60,00 €
Zweithund und jeder weitere Hund:120,00 €
Zwingersteuer: 60,00 €
Hundesteuerersatzmarke: 3,00 €
- was sollten Sie bei der Hundehaltung beachten
- eine Einzugsermächtigung finden sie hier
- Hundesteuer-Anmeldung
- Hundesteuer-Abmeldung
Müllgebühren
Wasser- und Abwassergebühren
Wassergebühr
1,05 € / cbm (zuzügl. 7 % Mwst.); die Messgebühr richtet sich nach der Nenngröße des Zählers (zuzügl. 7 % Mwst.).
Abwassergebühr
1,65 € / cbm Schmutzwassergebühr
zuzüglich 0,79 € / cbm Niederschlagswassergebühr
- Eigentümerwechsel
- Abrechnungsinformation zu Wasser- und Abwassergebühren
- Erläuterung über die Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren - Mieter/ Eigentümer
- Eine Einzugsermächtigung finden Sie hier
Für weitere Fragen steht Ihnen Susanne Kaltenecker (0 73 45 / 96 22-267) zur Verfügung.
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