Erläuterung über die Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren
Mieter - Eigentümer
Schuldner der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist der Grundstückseigentümer des versorgten Grundstücks gemäß Wasserversorgungssatzung sowie gemäß Abwassersatzung der Stadt Langenau.
Lediglich der einfacheren Abwicklung halber und zur Entlastung des Eigentümers bei der Mietnebenkostenabrechnung besteht die Option mit dem Mieter abzurechnen. Diese Möglichkeit der Zustellung des Gebührenbescheides besteht nur, wenn der Mieter das ganze Objekt gemietet hat; bei mehreren Mietern in einen Objekt ist dieses ausgeschlossen..
Sollte der Mieter in Zahlungsverzug kommen, so werden die Bescheide wieder gemäß den Satzungen auf den Eigentümer ausgestellt. Der Eigentümer haftet auch für aufgelaufene Rückstände aus der Wasserrechnung mit dem Mieter als satzungsmäßiger Schuldner.
Ein Mieterwechsel ist vom Eigentümer der Stadt umgehend zu melden. Unterbleibt eine rechtzeitige Abmeldung bei der Stadt ist der Eigentümer sowohl für die Gebühren des alten als auch des neuen Mieters zahlungspflichtig. Eigentümerwechsel sind auch weiterhin zu melden.
- Einen Antrag auf Umstellung der Wasser- und Abwasserzahlungen auf den Mieter finden Sie hier
- Einen Antrag auf Umstellung der Wasser- und Abwasserzahlungen auf den Eigentümer finden Sie hier
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