Eigentümerwechsel bei Wasser- und Abwassergebühren
Bei einem Hausverkauf (Eigentümerwechsel) ist das Steueramt der Stadtverwaltung zu informieren. Der Wasserzähler kann von einem städtischen Mitarbeiter abgelesen werden oder der alte bzw. der neue Eigentümer lesen den Zähler bei Hausübergabe zusammen ab und halten dies mit Ihren Unterschriften fest. Diese formlose Mitteilung bitten wir Sie ans Steueramt der Stadt Langenau weiter zu leiten, damit eine zukünftige Rechnungsstellung an den neuen Hauseigentümer erfolgen kann.
Anzeigepflichtig sind Veräußerer und Erwerber. Wird die rechtzeitige Anzeige versäumt, so haftet der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Stadt entfallen.
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