Antrag auf Bezahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 01.Juli
Nach § 28 des Grundsteuergesetzes ist die Grundsteuer zu je einem
Viertel ihres Jahresbetrags am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu bezahlen.
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer hiervon abweichend
am 01.Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens
bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden (Beispiel:
Der Antrag für das Jahr 2003 muss bis spätestens 30.09.2002
bei der Stadtverwaltung vorliegen). Die beantragte Zahlungsweise bleibt
so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
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