Abrechnungsinformationen zu Wasser- und Abwassergebühren
Auf die Wasser- und Abwassergebühren werden 3 Vorauszahlungen zum 31.03., 30.06. und 30.09. erhoben.
Schuldner der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist der Grundstückseigentümer des versorgten Grundstücks gemäß Wasserversorgungssatzung sowie gemäß Abwassersatzung der Stadt Langenau.
Neukunden erhalten eine gesonderte Abschlagsrechnung, auf der die Höhe der Abschläge ausgewiesen sind. Kunden die schon länger Ihr Wasser beziehen, können die Höhe der Vorauszahlungen aus Ihrem Gebührenbescheid entnehmen, der einmal im Jahr erstellt wird. Grundlage für die Vorauszahlungen ist der Wasserverbrauch vom Abrechnungsjahr. Bei Neukunden wird die Vorauszahlung entsprechend der im Haushalt lebenden Personen erhoben.
Für diejenigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind die Vorauszahlungen ohne erneuten Bescheid (Zahlungsaufforderung) zur Zahlung fällig.
Am Jahresende werden Selbstablesebriefe versendet. Nach Erhalt der Briefe müssen uns die Zählerstände in den ersten 3 Dezemberwochen per Post, Fax, Mail oder Online auf der städtischen Homepage übermittelt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Nichtabgabe des Zählerstandes der Verbrauch geschätzt werden muss. Anhand der Ablesedaten wird der Verbrauch ermittelt und über den Gebührenbescheid (Jahresabrechung) berechnet. Die geleisteten 3 Vorauszahlungen werden bei dieser Jahresabrechung in Abzug gebracht. Hierbei kann es zu einer Gebührennachforderung oder Erstattung kommen. Der Gebührenbescheid wird jedes Jahr bis ca. Mitte Februar erstellt und ist vier Wochen später, also ca. Mitte März zur Zahlung fällig.
Die Gebühren setzen sich seit 01.01.2013 wie folgt zusammen:
Wasser/Schmutzwassergebühren:
Wasser: 1,36 € + 7 % MwSt. je m³
Schmutzwasser: 1,59 € je m³
Gebühren Niederschlagswasser:
Mischwasserkanal: 0,75 je m²
Regenwasserkanal: 0,29 je m²
Zisternenschmutzwasser: 1,59 je m³
Da seit 01.01.2006 die Abwassergebühren gesplittet abgerechnet werden, muss über einen Erhebungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr die Veranlagungsfläche ermittelt werden. Auf dem Erhebungsbogen sind die gesamten Dach- und Hofflächen in m² aufgeführt. Uns muss mitgeteilt werden, wie viel davon an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist. Daraus ergibt sich die Veranlagungsfläche. Falls eine Zisternennutzung mit Benutzung der Toilettenspülung und / oder der Waschmaschine vorgesehen ist, fällt eine Zisternenschmutzwassergebühr an, die pauschal nach der im Haushalt lebenden Personen ab dem 3. Lebensjahr berechnet wird.
Bei Neubau von Häusern bekommen Sie den Erhebungsbogen zugeschickt. Dieser muss uns dann spätestens mit Einbau des Hauswasserzählers vorliegen. Bei einem Eigentumswechsel sollten Sie die Unterlagen durch den vorherigen Eigentümer erhalten oder eine Kopie bei der Stadt Langenau anfordern. Änderungen, die die Veranlagungsfläche des Niederschlagswassers beeinflussen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Bitte beachten Sie:
Im Monat März sind zwei Gebührenerhebungen für den Bereich Wasser/Abwasser fällig. Mitte März die Jahresabrechung des Vorjahres und Ende März die erste Abschlagszahlung des laufenden Jahres.
Es besteht die Möglichkeit eines Dauerabschlags bzw. einer Jahresrechnung auf Antrag.
-Steueramt-
Stadt Langenau
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