Formulare
Hier finden Sie wichtige Formulare, die Sie entweder direkt am Bildschirm ausfüllen oder aber downloaden und per Post an uns zurück schicken, bzw. persönlich bei uns vorbeibringen können. Ihre Mitteilung an uns wird in Form einer E-Mail unverschlüsselt übertragen. Ihre IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit der Anfrage wird in die E-Mail übertragen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir speichern sie ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Angaben von persönlichen Daten geschieht freiwillig.
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
- Änderung des Wohnsitzes
- Archivnutzung
- Bauamt - Schadensmeldung
- Bauplatzantrag
- Einzugsermächtigung
- Führerscheinantrag
- Führungszeugnis
- Gewerbe An-, Um-, Abmeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Hundesteuer - An- und Abmeldung
- Kindertagespflege - städtischer Zuschuss für Tagesmütter
- Kindergärten - Aufnahmeantrag
- Kindergeld-Antrag
- Melderegisterauskunft
- Müllabfuhr
- Steuererklärung
- Sperre - Beantragung einer Übermittlungssperre
- Umwelt-Förderprogramm Streuobstbau - Antrag
- Wasser und Abwasser
- Änderung des Wohnsitzes
- Anmeldung Wohnsitz:
Das Anmeldeformular (bei Zuzug von einer anderen Gemeinde) bzw. das Ummeldeformular (bei Umzug innerhalb von Langenau) kann im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen abgegeben werden. Bitte bringen Sie die unterschriebenen Formulare und Ihren Personalausweis/Reisepass zur Adressänderung mit.
Seit dem Wegfall der Abmeldepflicht im Jahr 2004 müssen Sie sich nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Nachricht über Ihren Wohnsitzwechsel erfolgt dann automatisiert an Ihren bisherigen Wohnort.
Abmeldung Wohnsitz:
Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine Zweitwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland statt findet.
Termine/Fristen:
Innerhalb von 1 Woche nach Einzug in die neue Wohnung (§ 15 Abs.1 Meldegesetz)
- Archivnutzung
- Für wissenschaftliche Arbeiten größeren Umfangs mit den Archivalien des Stadtarchivs benötigen Sie einen Antrag auf Benutzung.
- Bauamt - Schadensmeldung
- Mit diesem Formular können Sie Ihre Anliegen bezüglich defekter Straßenbeleuchtungen oder Straßenschäden im Stadtgebiet Langenau und den Ortsteilen direkt per Mail an unser Bauamt senden.
- Bauplatzantrag
- Die Stadt Langenau ist bemüht, sowohl in der Kernstadt als auch
in den Stadtteilen jungen Familien Bauplätze zur Verfügung zu
stellen.
Während die Bauplätze in den Stadtteilen Göttingen und Hörvelsingen nur
für die dortige Bürgerschaft bestimmt sind, können sich
für die Bauplätze in Langenau und Albeck sowohl
Einheimische wie auch Auswärtige bewerben. Näheres zu den
Themen Bauen & Wohnen, Aktuelle Bauplätze und den Bauplatzvergabekriterien finden Sie hier. - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- Wenn bestimmte finanzielle oder gesundheitliche Gründe vorliegen, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Beitrags beantragen. Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Beitragsservice.
- Einzugsermächtigung
- Hier können Sie das Formular für Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer, Abfallgebühren, Kindergarten, Heimatrundschau, Miete, Pacht sowie Wasser- und Abwassergebühren herunterladen.
- Führerscheinantrag:
- Hier kann ein Führerschein neu oder wieder beantragt werden. Außerdem finden Sie Anträge für den internationalen Führerschein, ärztliche Untersuchungen, den Sehtest und vieles mehr.
- Führungszeugnis:
- Ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist. Zur Beantragung müssen Sie generell persönlich im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen erscheinen. Die Gebühr beträgt 13,- € und wird bei Beantragung fällig. Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Das Führungszeugnis wird dann innerhalb von ca. 1 Woche vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Sie nach Hauses geschickt (Belegart "N"). Bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart "O") erfolgt die Zustellung direkt an eine deutsche Behörde, daher benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde und den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, beantragt. Hierfür ist bei der Beantragung eine schriftliche Aufforderung von der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, worin sie bestätigt, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sollten Sie zur Antragsstellung nicht persönlich erscheinen können, kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Bitte legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses und die Gebühr von 13,- € bei.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur gegen Vorkasse möglich ist.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de. - Gewerbe an-, um- & abmelden:
- Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung hat der, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der Behörde gleichzeitig anzuzeigen (Gewerbeanmeldung).
Anzeigepflicht besteht auch, wenn der Betrieb innerhalb von Langenau verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt bzw. ausgedehnt wird (Gewerbeummeldung) sowie, wenn der Betrieb aufgegeben bzw. in eine andere Gemeinde verlegt wird (Gewerbeabmeldung).
Für Betriebsstätten in Langenau einschließlich der Ortsteile (Albeck, Göttingen, Hörvelsingen) erstatten Sie Ihre Gewerbeanzeige im BürgerBüro. Dazu wird das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie der Personalausweis des Inhabers benötigt. Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften (GbR, OHG) für jeden Gesellschafter eine separate Gewerbemeldung abgegeben werden muss. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern füllen Sie bitte zusätzlich das Beiblatt aus.
Die Gebühr beträgt für An-, Um- und Abmeldung 20,- €, bzw. bei Anmeldung einer juristischen Person 30,- €.
Bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Bürger) ist außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, in der die selbständige Arbeit erlaubt ist, erforderlich.
Termine/Fristen:
Innerhalb von 3 Werktagen nach Beginn/Änderung/Aufgabe des Gewerbebetriebes (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zur Unternehmens- / Existenzgründung:
Bundesagentur für Arbeit
IHK Ulm
- Hundesteuer An- und Abmeldung
- Bei der Anschaffung eines Hundes oder wenn Sie mit einem Hund aus einer
anderen Gemeinde nach Langenau ziehen, muss Ihr Hund angemeldet werden. Bei
Tod des Hundes oder bei einem Wegzug, muss Ihr Hund abgemeldet werden.
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft über natürliche Person (Privatperson):
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist. Die Antragsstellung muss generell persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen erfolgen. Die Gebühr beträgt 13,- € und muss bei Beantragung entrichtet werden. Die Auskunft wird innerhalb von ca. 1 Woche vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Sie nach Hauses geschickt (Belegart "1"). Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine deutsche Behörde (Belegart "9") beantragt werden. Für diese Behördenauskünfte benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde und den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen.
Sollten Sie zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen können, kann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch schriftlich beantragt werden. Bitte legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses und die Gebühr in Höhe von 13,- € bei.
Bite beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur gegen Vorkasse möglich ist.
Weitere Informationen zum Gewerbezentralregister erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Auskunft über juristische Personen und Personenvereinigungen (GmbH, oHG,...):
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde (Firmensitz). Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter (z.b. Geschäftsführer) unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und des Personalausweises/Reisepasses.
Der schriftliche Antrag auf Auszug aus dem Gewerberegister muss vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Fügen Sie daher eine Kopie seines Personalausweises/Reisepasses sowie die Gebühr in Höhe von 13,- € bei.
Alles Weitere siehe "Auskunft über natürliche Person" - Kindertagespflege - städtischer Zuschuss für Tagesmütter
- Die Plätze bei Tagesmüttern werden in der Regel von den Eltern
und vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis finanziert. Für Kinder bis zu
drei Jahren bezahlt die Stadt zusätzlich 2 Euro je Betreuungsstunde (maximal
300 Euro im Monat), sofern kein Krippenplatz beansprucht wird und die
Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind. Die Auszahlung
erfolgt auf Antrag der
Erziehungsberechtigten direkt an die Tagesmütter.
- Kindergeld - Antrag
- Der Antrag
auf Kindergeld für das erste Kind sowie der Antrag
für ein weiteres Kind muss schriftlich gestellt und unterschrieben
werden. Dem Antrag beizulegen sind eine Geburtsurkunde sowie eine Haushaltsbescheinigung.
Für ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium legen
Sie bitte eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule vor. Ferner
sind alle Einkünfte und Bezüge des Kindes nachzuweisen.
Beachten Sie hierzu bitte auch die dem Antrag anhängenden "Hinweise
zum Ausfüllen des Antrages".
- Melderegisterauskunft
- Bei der einfachen Melderegisterauskunft können Sie Daten zu einer gesuchten Person erfahren. Die Gebühr beträgt 5,- €
- Müllabfuhr
- Für die An-, Um- und Abmeldung eines Müllbehälters
benötigen Sie das Formular "Meldung
zur Restmüllabfuhr".
Die Abfallsatzung der Stadt bietet die Möglichkeit mit anderen Bewohnern des Hauses einen gemeinsamen Mülleimer zu benutzen. Dies muss über das Formular "Erklärung zur Restmüllabfuhr" angemeldet werden. - Steuererklärung
-
Formulare zur Steuererklärung liegen im BürgerBüro aus. Alle Formulare können auch online beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden. Das Finanzamt bittet bevorzugt um Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form. Das ELSTER- Verfahren bietet eine moderne Alternative zum mühsamen Ausfüllen der Formulare. Zum kostenlosen Download der Software gelangen Sie hier.
- Sperre - Beantragung einer Übermittlungssperre
- Die Meldebehörde darf laut Meldegesetz Daten ihrer Einwohner zu bestimmten Zwecken weiterleiten.
- Nach § 34 Abs. 2 Meldegesetz darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren (z.B. 70. Geburtstag, Goldene Hochzeit) veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
- Nach § 34 Abs. 3 Meldegesetz darf die Meldebehörde Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.
- Das Meldegesetz sieht vor, dass den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften neben der Daten Ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben,, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – also nicht das Kirchenmitglied selbst – kann jedoch nach § 30 Abs. 2 Meldegesetz die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen.
- Nach § 32a des Meldegesetzes können „einfache Melderegisterauskünfte“ (Familien- und Vornamen, Doktorgrade und Anschriften) einzelner Einwohner automatisiert über das Internet erteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht somit die Möglichkeit, diese Daten der Einwohner der Stadt Langenau über das zentrale Meldeportal gebührenpflichtig abzurufen.
- Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften darf die Meldebehörde Daten von deutschen Staatsangehörigen, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermitteln (§ 58 WpflG/ § 18 (7) MRRG).
- Umwelt-Förderprogramm Pelletöfen und Holzhackschnitzelanlagen - Antrag
- Hier wird die erstmalige Anschaffung von Brennmaterialien für einen neu eingebautern Pelletofen gefördert.
- Umwelt-Förderprogramm Streuobstbau - Antrag
- Hier wird die Anpflanzung von bewährten hochstämmigen Äpfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume gefördert. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz. Zu den berechtigten Personen gehören private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.
- Wasser und Abwasser
- Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, muss der Stadtverwaltung über das
Wasser-Übergabe-Protokoll der neue Eigentümer sowie
der Wasserzählerstand
zum Übergabedatum
mitgeteilt werden.
Schuldner der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist der Grundstückseigentümer. Lediglich der einfacheren Abwicklung halber und zur Entlastung des Eigentümers bei der Mietnebenkostenabrechnung besteht bei Einfamilienhäusern die Option direkt mit dem Mieter abzurechnen. Damit die Wasser-/Abwasserzahlungen auf den Mieter umgestellt werden können, benötigt die Stadtverwaltung einen Antrag auf Umstellung der Wasser-/Abwasserzahlungen auf den Mieter. Darin sind Namen des Mieters sowie der Wasserzählerstand zum Übergabedatum anzugeben und mit der Unterschrift des Eigentümers zu versehen.
Jeder Einwohner kann die Weitergabe seiner Daten untersagen und die Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen. Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können Sie den Antrag auf Übermittlungssperre ausgefüllt und unterschrieben im BürgerBüro abgeben.
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