Formulare
Hier finden Sie wichtige Formulare, die Sie entweder direkt am Bildschirm ausfüllen
oder aber downloaden und per Post an uns zurück schicken, bzw. persönlich bei uns vorbeibringen können.
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
- Änderung des Wohnsitzes
- Archivnutzung
- Autozulassung Online
- Bauamt - Schadensmeldung
- Bauplatzantrag
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Einzugsermächtigung
- Ersatzlohnsteuerkarte
- Führungszeugnis
- Gewerbe An-, Um-, Abmeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Google Street View - Widerspruch
- Kindergärten - Aufnahmeantrag
- Kindergeld-Antrag
- Melderegisterauskunft
- Umwelt-Förderprogramm Streuobstbau - Antrag
- Zuschuss im Rahmen der Tagespflege für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, die keinen städtischen Kindergartenplatz belegen - Antrag
- Änderung des Wohnsitzes
- Anmeldung Wohnsitz:
Das Anmeldeformular (bei Zuzug von einer anderen Gemeinde) bzw. das Ummeldeformular (bei Umzug innerhalb von Langenau) kann im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen abgegeben werden. Bitte bringen Sie die unterschriebenen Formulare in 2-facher Ausfertigung und Ihren Personalausweis/Reisepass zur Adressänderung mit.
Seit dem Wegfall der Abmeldepflicht im Jahr 2004 müssen Sie sich nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Nachricht über Ihren Wohnsitzwechsel erfolgt dann automatisiert an Ihren bisherigen Wohnort.
Abmeldung Wohnsitz:
Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine Zweitwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland statt findet.
Termine/Fristen:
Innerhalb von 1 Woche nach Einzug in die neue Wohnung (§ 15 Abs.1 Meldegesetz)
- Archivnutzung
- Für wissenschaftliche Arbeiten größeren Umfangs mit den Archivalien des Stadtarchivs benötigen Sie einen Antrag auf Benutzung.
- Autozulassung Online
- Hier können Sie Ihr Fahrzeug an-, um- oder abmelden. Gleichzeitig kann bei Online-Anmeldungen einen Termin bei der Zulassungsstelle in Langenau vereinbart werden. Ebenfalls wird auf dieser Seite mitgeteilt, welche Unterlagen mitzubringen sind. Außerdem kann ein Wunschkennzeichen für 2 Wochen reserviert werden.
- Bauamt - Schadensmeldung
- Mit diesem Formular können Sie Ihre Anliegen bezüglich defekter Straßenbeleuchtungen oder Straßenschäden im Stadtgebiet Langenau und den Ortsteilen direkt per Mail an unser Bauamt senden.
- Bauplatzantrag
- Die Stadt Langenau ist bemüht, sowohl in der Kernstadt als auch
in den Stadtteilen jungen Familien Bauplätze zur Verfügung zu
stellen.
Während die Bauplätze in den Stadtteilen Göttingen und Hörvelsingen nur
für die dortige Bürgerschaft bestimmt sind, können sich
für die Bauplätze in Langenau und Albeck sowohl
Einheimische wie auch Auswärtige bewerben. Näheres zu den
Themen Bauen & Wohnen, Aktuelle Bauplätze und den Bauplatzvergabekriterien finden Sie hier. - Befreigung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ)
- Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ist an die GEZ, 50656 Köln, zu senden. Weitere Infos erhalten Sie unter www.gez.de.
- Einzugsermächtigung
- Hier können Sie die Einzugsermächtigung für Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer, Abfallgebühren, Kindergarten, Heimatrundschau, Miete, Pacht sowie Wasser- und Abwassergebühren herunterladen.
- Ersatzlohnsteuerkarte
- Verlorene oder unbrauchbar gewordene Lohnsteuerkarten werden durch die zuständige Gemeinde ersetzt. Die Ersatzlohnsteuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt, die auch für die Ausstellung der Originalkarte zuständig war.
Zuständige Ausstellungsbehörde:
- bei Alleinstehenden (Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende):
Meldebehörde des Hauptwohnsitzes am 20.9. des Vorjahres
- bei Verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren:
Meldebehörde des Hauptwohnsitzes des älteren Ehepartners am 20.9. des Vorjahres
Die Ersatzlohnsteuerkarte erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,- € im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen. Bitte bringen Sie das Antragsformular zur Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bitte beachten Sie, dass die Benutzung der Ersatzlohnsteuerkarte neben der Originalkarte strafbar ist. Wird die Original-Lohnsteuerkarte wiedergefunden, sind Sie verpflichtet, eine der Lohnsteuerkarten wieder an uns zurück zu geben. - Führungszeugnis:
- Ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist. Zur Beantragung müssen Sie generell persönlich im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen erscheinen. Die Gebühr beträgt 13,- € und wird bei Beantragung fällig. Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Um Verwechslungen auszuschließen, erfragen wir den Geburtsnamen Ihrer Mutter. Das Führungszeugnis wird dann innerhalb von ca. 1 Woche vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Sie nach Hauses geschickt (Belegart "N"). Bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart "O") erfolgt die Zustellung direkt an eine deutsche Behörde, daher benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde und den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen.
Sollten Sie zur Antragsstellung nicht persönlich erscheinen können, kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Bitte legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses und die Gebühr von 13,- € bei.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur gegen Vorkasse möglich ist.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de. - Gewerbe an-, um- & abmelden:
- Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung hat der, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der Behörde gleichzeitig anzuzeigen (Gewerbeanmeldung).
Anzeigepflicht besteht auch, wenn der Betrieb innerhalb von Langenau verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt bzw. ausgedehnt wird (Gewerbeummeldung) sowie, wenn der Betrieb aufgegeben bzw. in eine andere Gemeinde verlegt wird (Gewerbeabmeldung).
Für Betriebsstätten in Langenau einschließlich der Ortsteile (Albeck, Göttingen, Hörvelsingen) erstatten Sie Ihre Gewerbeanzeige im BürgerBüro. Dazu wird das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie der Personalausweis des Inhabers benötigt. Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften (GbR, OHG) für jeden Gesellschafter eine separate Gewerbemeldung abgegeben werden muss. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern füllen Sie bitte zusätzlich das Beiblatt aus.
Die Gebühr beträgt für An-, Um- und Abmeldung 20,- €, bzw. bei Anmeldung einer juristischen Person 30,- €.
Bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Bürger) ist außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, in der die selbständige Arbeit erlaubt ist, erforderlich.
Termine/Fristen:
Innerhalb von 3 Werktagen nach Beginn/Änderung/Aufgabe des Gewerbebetriebes (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zur Unternehmens- / Existenzgründung:
Bundesagentur für Arbeit
IHK Ulm
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft über natürliche Person (Privatperson):
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist. Die Antragsstellung muss generell persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im BürgerBüro oder den Ortsverwaltungen erfolgen. Die Gebühr beträgt 13,- € und muss bei Beantragung entrichtet werden. Die Auskunft wird innerhalb von ca. 1 Woche vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt an Sie nach Hauses geschickt (Belegart "1"). Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine deutsche Behörde (Belegart "9") beantragt werden. Für diese Behördenauskünfte benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde und den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen.
Sollten Sie zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen können, kann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch schriftlich beantragt werden. Bitte legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses und die Gebühr in Höhe von 13,- € bei.
Bite beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur gegen Vorkasse möglich ist.
Weitere Informationen zum Gewerbezentralregister erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Auskunft über juristische Personen und Personenvereinigungen (GmbH, oHG,...):
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde (Firmensitz). Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter (z.b. Geschäftsführer) unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und des Personalausweises/Reisepasses.
Der schriftliche Antrag auf Auszug aus dem Gewerberegister muss vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Fügen Sie daher eine Kopie seines Personalausweises/Reisepasses sowie die Gebühr in Höhe von 13,- € bei.
Alles Weitere siehe "Auskunft über natürliche Person" - Google Street View - Widerspruch
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Es war geplant, dass spezielle Fahrzeuge des Internet-Diensteanbieters Google im Mai und Juni durch den Alb-Donau-Kreis fahren, um Straßen und Gebäude aufzunehmen. Die Fotos sollten später unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden. Derzeit wurde dieses Projekt eingestellt, es bleibt aber abzuwarten, ob es wieder aufgenommen wird.
Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann weiterhin gegenüber dem Unternehmen Widerspruch einlegen. Gesichter fotografierter Personen und Kfz-Kennzeichen werden automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich. Nähere Hinweise des Unternehmens hierzu finden sich unter http://www.maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html".Ein Musterschreiben für etwaige Beschwerden und Widersprüche an die Firma Google Germany GmbH können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
- Kindergärten - Aufnahmeanträge
- Acht städtische Kindergärten mit
22 Gruppen sowie eine integrative Ganztagesgruppe unter der Trägerschaft
der Kinderhaus Freunde e.V. sind in Langenau und den Ortsteilen eingerichtet.
In den Kindergarten können grundsätzlich nur Kinder mit Hauptwohnsitz Langenau aufgenommen werden. Kinder aus Umlandgemeinden werden nur berücksichtigt, wenn genügend freie Plätze vorhanden sind und die Wohnsitzgemeinde den Abmangel trägt. Auf den Elternbeitrag wird für Auswärtige ein Zuschlag von 100 % erhoben.
- Kindergeld - Antrag
- Der Antrag auf Kindergeld für das erste Kind sowie der Antrag für ein weiteres Kind muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Dem Antrag beizulegen sind eine Geburtsurkunde sowie eine Haushaltsbescheinigung. Für ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium legen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule vor. Ferner sind alle Einkünfte und Bezüge des Kindes nachzuweisen.
Beachten Sie hierzu bitte auch die dem Antrag anhängenden "Hinweise zum Ausfüllen des Antrages".
- Melderegisterauskunft
- Bei der einfachen Melderegisterauskunft können Sie Daten zu einer gesuchten Person erfahren. Die Gebühr beträgt 5,- €
- Umwelt-Förderprogramm Pelletöfen und Holzhackschnitzelanlagen - Antrag
- Hier wird die erstmalige Anschafffung von Brennmaterialien für einen neu eingebautern Pelletofen gefördert.
- Umwelt-Förderprogramm Streuobstbau - Antrag
- Hier wird die Anpflanzung von bewährten hochstämmigen Äpfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume gefördert. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Bäume einschließlich der Kosten für einen Stützpfahl und einen Verbissschutz. Zu den berechtigten Personen gehören private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe
- Zuschuss im Rahmen der Tagespflege für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, die keinen städtischen Kindergartenplatz belegen - Antrag
- Die Plätze bei Tagesmüttern werden bisher in der Regel von den Eltern finanziert. Im Hinblick darauf beschloss der Gemeinderat, ab September 2008 je Betreuungsstunde für Kinder bis zu drei Jahren 1 Euro Zuschuss (maximal 150 Euro im Monat) zu gewähren, sofern kein Krippenplatz beansprucht wird und die Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten direkt an die Tagesmütter.
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