Bauplatzvergabekriterien der Stadt Langenau
(gültig für die Stadtteile Langenau und Albeck)
I. Vorbemerkungen
1. Grundvoraussetzung für den Erhalt eines städtischen Bauplatzes:
Bauinteressenten ohne Unterscheidung von Wohnsitz, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit, welche bisher über kein größeres Wohneigentum verfügen, können sich um einen städtischen Bauplatz bewerben bzw. einen Bauplatz erhalten.
Als größeres Wohneigentum gilt dabei:
- generell ein Mehrfamilienhaus;
- evtl. auch ein neueres oder neuwertiges Einfamilienhaus;
- bei Alleinstehenden oder Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden ohne Kinder evtl. auch ein Reihenhaus oder eine Doppelhauseinheit.
Unschädlich für den Erhalt eines Bauplatzes ist:
- generell eine Eigentumswohnung;
- bei Ehepaaren oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden mit Kindern bzw. Alleinerziehenden ggf. auch ein Reihenhaus oder eine Doppelhauseinheit.
2. Einheimische Bewerbungen:
Als „Einheimischer“ im Sinne der nachstehenden Vergabekriterien zählt:
- ein/e Bewerber/in, welche/r zum Zeitpunkt der Zuteilung eines Bauplatzes in Langenau (inkl. Stadtteile) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- ein/e Bewerber/in, welche/r zum Zeitpunkt der Zuteilung eines Bauplatzes seinen/ihren Arbeitsplatz in Langenau hat;
- ein/e frühere/r Einwohner/in von Langenau (inkl. Stadtteile), welche/r hier geboren ist, oder über einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) in Langenau mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Bei mehreren Bewerbern (z.B. Ehepaaren) genügt, wenn die jeweilige Voraussetzung von einer Person erfüllt wird.
II. Bauplatzvergabekriterien
Im Rahmen der obigen Vorgaben werden städtischen Bauplätze wie folgt zugeteilt:
In der 1. Zuteilungsrunde werden Bewerbungen von einheimischen
Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft
Lebenden mit Kindern und Alleinerziehende berücksichtigt.
Die Zuteilung erfolgt dabei in der Reihenfolge der
Zahl der kindergeldberechtigten Kinder, welche im gemeinsamen
Haushalt mit den Antragstellern leben.
Dies bedeutet, dass ein/e Bewerber/in
mit mehr Kindern jeweils Vorrang genießt gegenüber einem/r Bewerber/in
mit weniger Kindern.
Bei gleicher Kinderzahl erfolgt die Zuteilung in der
Reihenfolge des Eingangs des Bauplatzantrages bei der Stadt Langenau.
In der 2. Zuteilungsrunde werden Bewerbungen von auswärtigen
Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden mit
Kindern und Alleinerziehende berücksichtigt.
Die Zuteilung erfolgt dabei nach denselben Kriterien bzw. in derselben
Reihenfolge wie oben unter Pt. 1 beschrieben.
In der 3. Zuteilungsrunde werden Bewerbungen von einheimischen Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden ohne Kinder berücksichtigt.
In der 4. Zuteilungsrunde werden Bewerbungen von auswärtigen Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden ohne Kinder berücksichtigt.
Die Zuteilung innerhalb der einzelnen den Zuteilungsrunden erfolgt dann in der Reihenfolge des Eingangs des Bauplatzantrages.
Da Zielrichtung der städtischen Grundstückspolitik die „Familie“ darstellt, werden alleinstehende Bauplatzinteressenten auf den privaten Grundstücksmarkt verwiesen.
III. Führung der Bauplatzbewerberliste
1. Aufnahme in die Bewerberliste
Grundsätzlich kann sich jeder um einen städtischen Bauplatz bewerben und wird in die Bewerberliste aufgenommen.
Die Bewerberliste wird in zeitlicher Reihenfolge der Antragstellung geführt.
2. Streichung von der Bewerberliste
Eine Streichung von der Bewerberliste erfolgt:
- nach Zuteilung eines städtischen Bauplatzes in Langenau oder den Stadtteilen;
- nach entsprechender Erklärung (Rücknahme des Antrags) durch den Antragsteller;
- wenn auf entsprechende Anschreiben der Stadt (z.B. anbieten von Bauplätzen) auch nach einmaliger Erinnerung nicht geantwortet wird;
- wenn nach Anbieten eines Bauplatzes bereits zum 2. Mal auf die Zuteilung
eines Bauplatzes verzichtet wird - einmaliges Zurückstellen ist
erlaubt;
(diesen Antragstellern bleibt es unbenommen, sich anschließend unter dem neuen Antragsdatum wieder um einen städtischen Bauplatz zu bewerben. - wenn bereits zum 2. Mal wegen Nichterfüllens der Zuteilungskriterien
ein Antragsteller von der Stadt Langenau keinen Bauplatz erhalten hat;
(auch diese Interessenten können sich hernach unter dem neuen Antragsdatum wieder auf die Bewerberliste setzen lassen).
Über Grenzfälle, Auslegungsfragen oder Ausnahmen von diesen Kriterien entscheidet der Ausschuss für Soziales und Verwaltung.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht.
Verabschiedet vom Gemeinderat
in der Sitzung vom 8.7.2005;
ergänzt und geändert auf Grund Beschluss
des Gemeinderats vom 9.5.2008
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